Zum Inhalt springen
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

Politikerhaftung reloaded

Nicht erst seitdem das Ausmaß des Hypo-Alpe-Adria-Skandals öffentlich geworden ist, kommt es immer wieder zur Debatte über die Haftung der verantwortlichen Politiker. Zuletzt gab es auch einen Leitartikel im Wirtschaftsblatt eine Haftung für die Nicht-Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen fordert.

Nun, ich kann das sehr gut nachvollziehen. Als Bürgerin und als Oppositionspolitikerin.

Wie also der daraus resultierenden Verdrossenheit und gefühlten Straflosigkeit von Politikern bei groben Fehlern entgegenwirken?

In einer Demokratie wird verurteilt, wer ein Gesetz gebrochen hat – wie bei jedem anderen Bürger greift auch bei Politikern das Zivil- und Strafrecht bei rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten. Sie können daher genauso angeklagt und verurteilt werden. Bestandsprobe für jeden Politiker sind darüber hinaus Wahlen – wer mit einer Wiederwahl liebäugelt, muss wohl selbst darauf achten, einen politisch (für die meisten) fehlerfreien Weg zu gehen.

Sämtliche namhafte Juristen machen darauf aufmerksam, dass man den jetzigen Rahmen der Haftung bei Gesetzesverstößen und schuldhaften Handeln nicht verlassen sollte.

Es gibt allerdings ein anderes Instrument, das in diesem Zusammenhang greift: das der Organhaftung. Gem. § 1 OrgHG haftet ein Organ dem Rechtsträger, als dessen Organ es gehandelt hat, für den Schaden, den es in Vollziehung der Gesetze durch schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten unmittelbar zugefügt hat. Als Organ des Bundes haftet daher auch jeder Bundesminister nach dem Organhaftpflichtgesetz; einziger Wehmutstropfen: in den meisten Fällen müsste in dieser Konstellation derjenige die Klage erheben, der selbst dieses Fehlverhalten gesetzt hat – fügt also ein Minister durch schuldhaftes Fehlverhalten dem Bund einen Schaden zu, dann müsste er sich theoretisch selbst klagen. Diese Schwachstelle wollen wir beheben, in dem wir die Geltendmachung der Ersatzansprüche für Organe des Bundes auf den Nationalrat und für Organe der Länder auf die Landtage übertragen. Idealerweise als Minderheitsrecht ausgestattet durch die Geschäftsordnungen. (NEOS-Initiativantrag dazu http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01272/imfname_435382.pdf)

Neben dieser Möglichkeit besteht freilich noch die Option der Ministeranklage, die allerdings bisher totes Recht darstellt: Nach Art 76 iVm 142 Abs 2 lit b B-VG kann ein Mitglied der Bundesregierung wegen schuldhafter Gesetzesverletzung durch einen Beschluss des Nationalrates beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bisherigen kam es in allerdings nur in ganz wenigen Fällen zu einer Anklage nach Art 142 B-VG, wobei es sich ausschließlich um Anklagen gegen Landeshauptmänner wegen Nichtbefolgung von Weisungen gehandelt hat; zu einer Ministeranklage ist es noch nie gekommen. Dies mag auch daran liegen, dass dieses Recht kein Minderheitenrecht darstellt; deshalb wurde von NEOS bereits vor geraumer Zeit ein diesbezüglicher Initiativantrag eingebracht (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00039/imfname_331633.pdf).

Ich denke auch, dass es wesentlich ist zwischen Politikern der Exekutive – also der Regierung – und denen der Legislative – also in der Gesetzgebung – zu unterscheiden. Abgeordnete sind gewählt. Regierungen bestellt und dem Parlament und über dem Parlament auch dem Volk verantwortlich. Jedenfalls sollte man aber über stärkere Verantwortungskultur generell in Österreich reden. Dazu wären Rechenschaftsberichte hilfreich. NEOS geht hier voran und hat als erste und einzige Fraktion im Nationalrat einen Rechenschaftsbericht abgelegt: https://parlament.neos.eu/glasneost/. Auch in Bezug auf die Regierung haben wir einen Regierungsmonitor eingerichtet, auf dem man sehen kann, wieweit die Regierung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben ist: http://www.regierungsmonitor.at/

Vielleicht interessieren dich auch diese Artikel

BeateMeinl-Reisinger-2732x1537
10.01.2024Beate Meinl-Reisinger3 Minuten

Das Jahr 2024 wird zum Testfall für Europa

Während wir uns auf das kommende Superwahljahr vorbereiten, möchte ich mit euch einen Blick auf die Herausforderungen und Chancen werfen, die vor uns liegen. In meinem persönlichen Blog möchte ich meine Gedanken zu zwei entscheidenden Themen teilen: Sicherheit in Europa und wie wir dem Vormarsch von autoritären Kräften Einhalt gebieten müssen. 

Das Jahr 2024 wird zum Testfall für Europa
IMG 4011-2062x1161
22.12.2023Beate Meinl-Reisinger2 Minuten

Mein Interview in der ZiB2

Gestern Abend durfte ich in der ZIB 2 einen Jahresrückblick auf 2023 geben und das politische Jahr mit einem eindringlichen Wunsch für 2024 beenden: Wir müssen wieder das Gemeinsame finden! Wir müssen den Stillstand und die Schlammschlachten in Österreich beenden. Denn so wie 2023 können wir nicht weitermachen.

Mein Interview in der ZiB2
Beate Meinl-Reisinger
23.11.2023Beate Meinl-Reisinger2 Minuten

Rede im Plenum zur Causa Sobotka

Sehr geehrter Herr... geehrter Herr Präsident!  Werte Kolleginnen und Kollegen!

Rede im Plenum zur Causa Sobotka

Melde dich für unseren Newsletter an!

Laden...